Sanierung/Wartung


Sanierung

Selbst das beste Dach kommt irgendwann in die Jahre und muss saniert werden. Wir beraten Sie gerne bei der Planung und Durchführung der Dachsanierung. Wir informieren Sie über Möglichkeiten zur energieeffizienten Dachsanierung sowie über alle anfallenden Kosten.
Damit Sie nicht im Regen stehen, sind wir in der Lage das Dach in kürzester Zeit zu decken und komplett zu sanieren. Selbst alle am Dach anfallenden Spenglerarbeiten übernehmen wir gerne für Sie.
Wichtig: Asbest bei der Dachsanierung fachgerecht entsorgen.
Viele Altbauten haben in der Dachkonstruktion noch Baustoffe mit Asbest verbaut, vor allem vor 1973 wurden solche Baustoffe häufig eingesetzt. Gibt es diesen Verdacht, sollte das unbedingt von einem Experten geprüft werden. Denn ist das Dach mit Asbest belastet, dürfen nur eigens qualifizierte Fachbetriebe (Qualifikation vorhanden) die Dachsanierung durchführen sowie den Asbest auch fachgerecht entsorgen. Auf keinen Fall darf ein asbestbelastetes Dach selbst saniert werden, denn die Fasern sind krebserregend.

Wartung

Das Dach Ihres Hauses ist das ganze Jahr über Hitze, Kälte, Nässe, Wind und Sturm (Temperaturwechsel) ausgesetzt. Genau wie ein Auto benötigt auch das Gebäude regelmäßige Kontrollen durch einen Fachmann, damit aus einem kleinen Schaden kein kostenintensiver Folgeschaden wird.
Regelmäßige Inspektionen, egal ob bei Dach, Lichtkuppel oder Lichtband oder für Absturzsicherungen; durch den Abschluss eines Wartungsvertrages haben Sie nur Vorteile:

  • den Optimalzustand des Daches zu erhalten
  • die Lebensdauer zu verlängern
  • den Wert der Immobilie zu steigern
  • kein Verlust der Gewährleistung
  • frühzeitiges Erkennen von Mängeln
  • schnelle Hilfe im Schadensfall
  • von herunterstürzenden Dachteilen nicht in Regress genommen zu werden
  • Wasserschäden zu vermeiden, z.B. verstopfte Dachrinne durch Laub

Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Gemäß ƒ35 a Abs.2 S. 2 EStG können nun Handwerkerrechnungen auch bei selbst
genutzten  Eigenheimen oder Eigentumswohnungen steuerlich geltend gemacht werden.
 Steuerlich absetzbar sind nur die Arbeitskosten, also alle Ausgaben für Lohn-,
Maschinen- und Fahrtkosten. 20 % der Arbeitskosten zahlt der Staat für Sie.
Der Steuerbonus beträgt 20 % von maximal 6.000 € pro Jahr (einschließlich
Umsatzsteuer). Der so errechnete Betrag wird direkt von der Einkommensteuer
abgezogen. Das bedeutet: Sie bekommen tatsächlich 20 % der Arbeitskosten
vom Staat zurück. Das unterscheidet den Steuerbonus nach § 35a EStG von
anderen Abzugsbeträgen, die nur das zu versteuernde Einkommen senken.